Aktuelle Elterninformationen
Liebe Eltern, liebe Erziehungsberechtigte,
ab dem 22.02.2021 findet Wechselunterricht an unserer Schule statt. Die Klassen werden in zwei Lerngruppen aufgeteilt, und kommen im täglichen Wechsel in die Schule.
Präsenzunterricht:
Lerngruppe A: Präsenzunterricht an den geraden Tagen
Lerngruppe B: Präsenzunterricht an den ungeraden Tagen
Jahrgangsstufen 1 / 2: 8.00 bis 11.30 Uhr
Jahrgangsstufen 3 / 4: 8.00 bis 12.15 Uhr
Notbetreuung:
In dringenden Notfällen findet eine Notbetreuung statt. Im Sinne der Eindämmung der Infektionsketten bitten wir Sie darum, Ihr Kind nur im äußersten Notfall zur Notbetreuung anzumelden.
Das Kultusministerium legt folgende Kriterien für den Besuch der Notbetreuung fest:
Ihr Kind kann an der Notbetreuung teilnehmen,
Falls Sie eine Notbetreuung benötigen, melden Sie sich unter den im Elternbrief angegebenen Wegen bei uns.
Maskenpflicht in der Schule für alle Lehrkräfte und Schülerinnen und Schüler:
„Klarsichtmasken aus Kunststoff, auch wenn sie eng anliegen, entsprechen den Vorgaben an eine Mund-Nasen-Bedeckung nicht und sind den Visieren damit quasi gleichgestellt.“
Aus diesem Grund sind derartige Masken (z. B. auch Smile-by-ego) im schulischen Bereich nicht mehr erlaubt. (Stand: 11.12.2020). FFP 2 Masken sind nicht verpflichtend, wir empfehlen OP-Masken für die
Schülerinnen und Schüler.
Möglichkeit der Beurlaubung
Sollte die derzeitige Situation eine individuell empfundene erhöhte Gefährdungslage darstellen, kann ein Antrag auf Beurlaubung vom Präsenzunterricht bei der Schulleitung gestellt werden. Eine Beurlaubung vom Distanzunterricht im Ganzen ist damit jedoch nicht verbunden. Über den Antrag entscheidet die Schulleitung. Bei schriftlichen Leistungsnachweisen dürfen die beurlaubten Schülerinnen und Schüler die Schule besuchen.
OGTS (Offene Ganztagsschule)
Schülerinnen und Schüler, die den Präsenzunterricht im Schulgebäude besuchen, können an diesen Tagen auch wieder am Ganztagsangebot teilnehmen. Die Teilnahme ist weiterhin freiwillig.
Bitte beachten Sie, dass in der kommenden Woche noch kein Mittagsessen in der OGTS angeboten werden kann. Bitte geben Sie Ihrem Kind ausreichend zu Essen und Trinken mit. Ein Mittagessen wird frühestens ab dem 1.März wieder angeboten.
Bitte geben Sie uns bis spätestens Freitag telefonisch oder per E-Mail Bescheid, ob Ihr Kind die OGTS besuchen wird.
Quarantäne / Kontaktpersonen
Gesundheitsamt unterscheidet zwischen Kontaktperson 1 (K1) und Kontaktperson 2 (K2).
K1 muss 14 Tage in Quarantäne. K2 soll Kontakte vermeiden, darf jedoch in die Schule.
Ein Freitesten ab dem 5. Tag ist nicht mehr möglich.
Änderungen sind immer vorbehalten. Die vorliegenden Planungen orientieren sich immer dynamisch an der Entwicklung des Infektionsgeschehens und werden diesem auch kurzfristig angepasst. Das vorliegende Konzept kann immer durch eine eventuelle landesweite oder bundesweite Allgemeinverfügung oder einen landesweiten Erlass des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus außer Kraft gesetzt werden.
Informationen - Unterhaltsvorschuss - Mietschulden - Wohngeld - Kindergeldzuschlag