Informationen

Informationen

  • Anwesenheit im Schulhaus

    Um unseren Schulkindern eine größtmögliche Sicherheit im Schulhaus zu gewähren bitten wir Sie, ausschließlich vor dem Schultor zu warten. Auch die Schulanfänger haben sich im neuen Umfeld gut eingelebt und schaffen den Weg vom Haupteingang in ihr Klassenzimmer alleine. Auf diese Weise erhöhen wir nicht nur die Sicherheit im Schulhaus, sondern fördern auch die Selbstständigkeit der Kinder. Wir bitte Sie ausdrücklich, dieser Aufforderung nachzukommen. Bei Terminen werden Sie von der Lehrkraft am Schultor abgeholt.  

  • Befreiung vom Unterricht

    Schülerinnen und Schüler können nur in dringenden Ausnahmefällen auf schriftlichen Antrag der Erziehungsberechtigten befreit/beurlaubt werden. Anträge dafür erhalten Sie unter Downloads, im Sekretariat oder bei der Klassenlehrkraft Ihres Kindes. Die endgültige Entscheidung trifft die Schulleitung. Reise- und Urlaubstermine der Erziehungsberechtigten können grundsätzlich nicht als dringende Ausnahmefälle anerkannt werden. Wir bitten Sie, sich bei Ihrer Urlaubsplanung daher an die Ferienordnung zu halten. Die Befreiung von einzelnen Unterrichtsstunden können Sie formlos bei der Klassenlehrkraft Ihres Kindes beantragen. Um für all unsere Kinder einen störungsfreien Unterricht zu ermöglichen, bitten wir Sie Arztbesuche/Behördengänge auf die Zeit außerhalb des Unterrichts zu legen.

  • Ferienordnung

    Bitte beachten Sie bei der Urlaubsplanung die offiziellen Ferientermine. Eine Schulbefreiung bei vorzeitigem Urlaubsbeginn oder einer verspäteten Heimreise wird nicht gestattet. Vorsorglich wird darauf hingewiesen, dass bei vorsätzlichem Fernbleiben ein Bußgeldverfahren eingeleitet wird. 


    Die Ferientermine für 2022/2023 und zukünftige Schuljahre erhalten Sie unter https://www.km.bayern.de/termine/ferien-und-feiertage .

  • Betreuung am Nachmittag

    Adressen und Ansprechpartner von Einrichtungen in Lechhausen erhalten Sie unter http://kinderbetreuung.augsburg.de/index.php?id=25090 . 

  • Morgenaufsicht

    Von 7.30 – 7.45 Uhr gibt es auf Anfrage eine Morgenaufsicht in der Schule. Bitte lassen Sie Ihr Kind ab dem Eingangstor alleine in das Schulgebäude gehen.

  • Digitale Bildung/ Medienbildung

    Viele Kinder lernen ganz selbstverständlich, Medien zu bedienen und zu nutzen. Unsere Schülerinnen und Schüler sollen selbstständig und reflektiert in Medien recherchieren, mit anderen verantwortungsbewusst und adressatengerecht kommunizieren und eigene Arbeitsergebnisse unter Einsatz von Medien sachgerecht darstellen und präsentieren. Für einen reflektierten Umgang ist ebenso von Bedeutung, dass die Schülerinnen und Schüler Vorzüge und Gefahren von Medien kennen und zu einem bewussten Einsatz von Medien gelangen. 


    All dies lernen Kinder nicht von allein: Sie brauchen hierbei die Begleitung durch die Lehrkräfte unserer Schule und Sie als Eltern und Erziehungsberechtigte. 


    Tipps für einen reflektierten Umgang mit Medien: 

    • Vereinbaren Sie mit Ihrem Kind feste Regeln zum Mediengebrauch (Gerät, Zeit, Umfang). 
    • Schauen Sie gemeinsam die Lieblingssendung Ihres Kindes und sprechen Sie über den Inhalt und die Figuren. 
    • Achten Sie auf eine möglichst abwechslungsreiche Freizeitgestaltung - Sport, Musik, Spiele, Malen, ein Besuch im Zoo 
    • Fernseher, Tablet oder Smartphone sollten nicht im Kinderzimmer sein. 
    • Gehen Sie gemeinsam mit Ihrem Kind ins Internet. Erklären Sie wichtige Regeln zum sicheren Surfen, auch hinsichtlich der Preisgabe von persönlichen Daten im Internet. 

    Tipps für geeignete Kinderseiten erhalten Sie hier und hier


    Apps, Spiele und Seiten, die 2018 den pädagogischen Medienpreis erhalten haben finden Sie hier


    Richtig suchen lernen - Kindersuchmaschinen

  • Nutzung sozialer Medien/ Smartphones/ Smartwatches

    Handys / Smartphones sowie andere digitale Speichermedien (z.B. Smartwatches), die nicht zu Unterrichtszwecken verwendet werden, sind auf dem Schulgelände auszuschalten und müssen im Schulranzen aufbewahrt werden. Kinder mit Smartwatches müssen der Schule zudem ein Zertifikat in deutscher Sprache vorlegen, welches belegt, dass die Uhr nicht über eine Abhörfunktion verfügt. Bei Zuwiderhandlung behalten wir uns vor, das Gerät vorübergehend einzubehalten. Für den Verlust der Geräte übernimmt die Schule keinerlei Verantwortung. 


    Des Weiteren bitten wir Sie, die Mindestaltersgrenzen bei sozialen Netzwerken für Ihr Kind einzuhalten. Ein Chatten über soziale Plattformen wie z.B. Whatsapp kann zu unsozialen Kommentaren, Bildern und Videos führen, deren Auswirkungen selbst im Schulleben spürbar sind. Kontrollieren Sie als Erziehungsberechtigte die Kontakte Ihrer Kinder auf dem Smartphone, sensibilisieren Sie Ihr Kind im Umgang mit diesem alltäglichen Gerät im Sinne einer verantwortungsvollen Medienerziehung. 

  • Gastschulantrag

    Schülerinnen und Schüler erfüllen ihre Schulpflicht in der Schule, in deren Schulsprengel sie ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben. Auf Antrag der Erziehungsberechtigten kann aus zwingenden persönlichen Gründen der Besuch einer anderen Grundschule gestattet werden. Sollten diese Gründe nicht mehr vorliegen, kann das genehmigte Gastschulverhältnis zum Ende eines Schuljahres widerrufen werden. Bitte melden Sie sich im Sekretariat der Schule und füllen Sie das Formular für einen Gastschulantrag aus. Die Schule leitet den Antrag an die entsprechenden Stellen weiter. 

  • Gesunde Pause

    Geben Sie Ihrem Kind ausreichend zu essen und zu trinken mit in die Schule. Bitte achten Sie bei der Zubereitung des Pausenbrots auf gesunde Lebensmittel wie Obst, Gemüse und Vollkornprodukte sowie Wasser statt gesüßter Getränke. 

  • Hausaufgaben

    Hausaufgaben bieten den Eltern die Möglichkeit Einblick in die schulische Arbeit zu gewinnen, diese zu verfolgen und zu unterstützen. Hausaufgaben sollten grundsätzlich einen zeitlichen Umfang von 60 Minuten nicht überschreiten und von den Schülerinnen und Schülern selbstständig erledigt werden. Die gestellten Hausaufgaben ergeben sich aus dem Unterricht und dienen der Wiederholung, Festigung und Übung der im Unterricht vermittelten Inhalte. 


    Tipps für die Hausaufgaben

    • tägliche Kontrolle der Hausaufgaben/Mitteilungen durch die Schule 
    • regelmäßige Kontrolle der Arbeitsmaterialien (Ist die Schultasche ordentlich und sauber, Stifte gespitzt, Kleber, Schere etc. vorhanden?), damit Ihr Kind seine Aufgaben angemessen erledigen kann 
    • feste Lernzeiten einplanen 
    • ruhigen Arbeitsplatz (keine Ablenkung durch Fernsehen, Internet etc.) einrichten 

    Nehmen Sie bitte bei Hausaufgabenproblemen Kontakt mit der Klassenlehrkraft auf.

  • Krankheit

    Wenn Ihr Kind wegen Erkrankung am Schulbesuch verhindert ist, bitten wir Sie, dies am ersten Tag der Krankheit, über das Elternportal der Schule oder telefonisch bis 7.45 Uhr zu melden. Gerne können Sie Ihre Nachricht auch auf den Anrufbeantworter sprechen. Bitte senden Sie keine E-Mails oder Faxe, auch das Beauftragen von Geschwister- oder Nachbarskindern reicht nicht aus. Bei unentschuldigtem Fehlen Ihres Kindes werden wir Sie sofort nach Unterrichtsbeginn telefonisch benachrichtigen, dass Ihr Kind nicht erschienen ist. Um Ihre Erreichbarkeit zu gewährleisten, bitten wir Sie, der Schule stets die aktuellen Kontaktdaten mitzuteilen. Ab dem vierten Krankheitstag in Folge muss eine ärztliche Bestätigung vorgelegt werden. Ebenso behalten wir uns vor, am Tag einer angesagten Leistungserhebung in Jahrgangsstufe 4, bei wiederholter Erkrankung sowie in der Woche vor und nach den Schulferien eine ärztliche Bestätigung einzuholen.

  • Verletzungen während der Unterrichtszeit oder auf dem Schulweg

    Sollte sich Ihr Kind während der Unterrichtszeit oder auf dem Schulweg eine Verletzung zuziehen, die einen Arztbesuch nach sich zieht, geben Sie dies bitte der Klassenleitung oder im Sekretariat an. In diesem Fall ist das Kind über die schulische Unfallversicherung der KUVB versichert. Innerhalb von drei Arbeitstagen müssen Sie in diesem Fall die Ihnen übermittelte Unfallanzeige an die Schule zurückgeben.

  • Fahrrad und Roller

    Wenn Sie Ihr Kind mit dem Fahrrad oder dem Roller in die Schule schicken, geschieht dies auf eigene Verantwortung. Es besteht keine Haftpflichtversicherung von Seiten der Schule, ebenso kein Diebstahlschutz.

  • LehrplanPLUS der Grundschule

    Alle Klassen an unserer Schule werden nach dem aktuellen Grundschullehrplan unterrichtet. Der LehrplanPLUS beschreibt Kompetenzerwartungen und Inhalte für die Jahrgangsstufen 1/2 und 3/4. Den gesamten LehrplanPLUS können Sie hier einsehen.   

  • Leistungsnachweise/ Zeugnisse/ Lernentwicklungsgespräche/ Übertritt nach Jahrgangsstufe 4

    Infos zu diesem Thema finden sie hier.

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